Der Barocksaal hat eine Künstlergarderobe mit einem
separaten Zugang zu der Bühne.
Eine gastronomische Versorgung vor und während der Veranstaltung ist
ausschließlich im Foyer bzw. im Treppenbereich des Palaisgebäudes
gestattet. Das Einnehmen von Speisen und Getränken im Barocksaal ist
nicht erlaubt.
Neben individuell zu treffenden Vereinbarungen gelten nachfolgende
Nutzungsbedingungen:
- Der Barocksaal verfügt über 199 Sitzplätze.
- Der Zuschauerzugang zum Barocksaal erfolgt nur über das landeseigene
Palaisgebäude.
- Bühnendekorationen sind nach Genehmigung der Vermieterin ohne
feste Verankerung statthaft. Das Podium (4,5 m x 7,5 m) darf nicht ohne Zustimmung
durch Anbauten vergrößert oder anderweitig verändert werden.
Für eine Veränderung der Bestuhlung liegen entsprechende Pläne
vor. Nach Veranstaltung ist die Ausgangsbestuhlung wiederherzustellen.
- Das Anbringen von Veranstaltungshinweisen wird nur für max. eine Woche
vor der betreffenden Veranstaltung am Balkon des Barocksaals gestattet, wenn
dies nicht im Widerspruch zu einer vorherigen Veranstaltung im Barocksaal steht.
- Der Barocksaal ist mit einer Beschallungs- und Verstärkeranlage
ausgestattet. Soweit der Nutzer für seine Veranstaltung eine
zusätzliche technische Ausstattung benötigt, hat er diese selbst
zu stellen. Sie darf auf keinen Fall historische Details, Fußboden,
Wände, Deckenelemente oder andere Ausstattungsgegenstände (Leuchten
etc.) beschädigen. Der Einsatz von eigenen Beschallungs- und
Verstärkeranlagen sowie die Anordnung von Scheinwerfern ist nur in
Ausnahmefällen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung der
Überlassenden. Jedwede Verkabelung ist vorher mit der Überlassenden
abzustimmen, der Anschlusswert beträgt maximal
8 kW. Zirka 25 m von der Bühne entfernt ist eine 32 A - Kraftsteckdose
installiert.
- Aus brandschutztechnischen Gründen ist es den Nutzern untersagt, im
Barocksaal und den anderen überlassenen Räumlichkeiten offenes Licht,
Kerzen und dergleichen zu benutzen. Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.
- Der Barocksaal ist mit einem Konzertflügel ausgestattet, die Nutzung ist
im Nutzungsentgelt enthalten. Das Stimmen des Konzertflügels hat der Nutzer
zu veranlassen. Hierzu benennt die Vermieterin entsprechende Dienstleister.
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